Standesamt
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Aufgrund der Einführung des digitalen Personenstandsregisters ersuchen wir Sie bei Ihrem nächsten Besuch im Standesamt Eisenerz alle vorhandenen Urkunden und Dokumente mitzuführen.
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Standesbeamtin:
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Telefon: | 03848 2511 -17 | |
Fax: | 03848 2511 -75 | |
Mobil: | --- | |
E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Eheschließungen
Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Urkunden/Unterlagen:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als sechs Monate), bei im Ausland Geborenen Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes)
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Sterbeurkunde bzw.Todeserklärung des(r) früheren Ehegatten
- Ehescheidungsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen; bei ausländischen Diplomen nötigenfalls Nostrifikationsbescheid,
- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kindern
- Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatstandesamtes bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates
Fremdsprachige Urkunden und Bestätigungen müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.
Geburten
Die Geburt ist dem Standesbeamten bekanntzugeben, in dessen Ort sich der Vorfall ereignet hat.
Die Anzeige der Geburt obliegt der Reihe nach:
- dem Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist,
- dem Arzt oder der Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren,
- dem Vater oder der Mutter, wenn sie dazu innerhalb der Anzeigefrist imstande sind,
- der Behörde oder der Dienststelle, die Ermittlungen über die Geburt durchführt
- sonstigen Personen, die von der Geburt auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben
Die Anzeige hat, soweit der Anzeigepflichtige dazu in der Lage ist, alle Angaben zu enthalten, die für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.
Für die Beurkundung werden benötigt:
- die Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes
- gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe,
- der Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung,
- der Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern (der Mutter)
- der Kindesvater legt die genannten Urkunden bei der zuständigen Personenstandsbehörde vor und kann gleichzeitig das Vaterschaftsanerkenntnis zu seinem Kind abgeben
Gesetzlich geregelt ab 1.1.2008
Geburtsurkunde wird gebührenfrei ausgestellt (Geburtsbestätigungen nach wie vor gebührenfrei)
Sterbefälle
Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen:
Für die Beurkundung des Todes werden benötigt:
- die Geburtsurkunde
- die Heiratsurkunde der letzten Ehe
- der Nachweis der Staatsangehörigkeit
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Todes nicht ausreichen.
Staatsbürgerschaftsnachweise
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind folgende Urkunden vorzulegen:
Kind:
ehelich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter
unehelich: (wenn die uneheliche Mutter die österreichische Staatsbürgerschafts besitzt)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
unehelich: (wenn die uneheliche Mutter keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, der uneheliche Vater jedoch österreichischer Staatsbürger ist)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des unehelichen Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweis des unehelichen Vaters
Erwachsene:
ledig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis des ehelichen Vaters bzw. unehelichen Mutter
verheiratet:
- Geburtsurkunde (vor dem 1.1.1939 Geborene – Geburts- und Taufschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (auf den Geschlechtsnamen)
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Personen – vor dem 27.4.1945 geboren – „Heimatrechtsbescheinigung“
nach dem 01.07.1966 Geborene können in der „Staatsbürgerschaftsevidenz“ des Stadtamtes Eisenerz eingetragen sein (wenn der Wohnsitz der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Eisenerz war) demzufolge sind nicht immer alle Dokumente vorzulegen – Rücksprache mit dem Standesbeamten empfehlenswert
Gebühr:
- EUR 48,50/StbN
Gesetzlich geregelt ab 2.4.2008: Kinder bis zum 2. Lebensjahr bekommen einen Staatsbürgerschaftsnachweis gebührenfrei ausgestellt
Ausstellung von Urkunden
Für eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde ist eine Gebühr in der Höhe von EUR 9,30 zu entrichten. Erfolgt hierfür eine schriftliche Beantragung (Brief, Fax, E-Mail oder Online-Bestellung) ist zusätzlich eine Antragsgebühr in der Höhe von € 14,30 zu bezahlen.
Bei persönlicher Vorsprache oder fernmündlicher Antragsstellung (Tel. 03848 2511 -17) entfällt die Antragsgebühr von € 14,30.
Für Geburtenbuchabschriften, die für eine bevorstehende Eheschließung ausgestellt werden, ist bei Beantragung eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von EUR 2,10 zu entrichten (bei Verrechnung der EUR 50,00 Bundespauschale im Rahmen der Ermittlung der Ehefähigkeit)
Zu bezahlen an das Stadtamt Eisenerz:
Raiffeisenbank Leoben/Bruck (Zweigstelle Eisenerz)
AT 21 BLZ 38460 KtoNr. 6046007
IBAN AT213846000006046007
BIC RZSTAT2G460
Es wird ersucht bei der Einzahlung zu vermerken, dass diese für das Standesamt Eisenerz bestimmt ist!