Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz - nicht jedoch zum Führen - von Schusswaffen der Kategorie B, sofern eine Rechtfertigung vorliegt.Mit einer Waffenbesitzkarte können Sie
- Schusswaffen der Kategorie B erwerben, besitzen und nach Österreich einführen (für Schusswaffen aus einem EU-Mitgliedsstaat nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständige Wohnsitzbehörde, für Schusswaffen aus dem Drittstaat im Zollverfahren)
- Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und besitzen
Diese Befähigung ist an diverse Voraussetzungen geknüpft. Details dazu sowie den erforderlichen Unterlagen und Kosten finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
Zuständige Stelle ist die Sicherheitsbehörde, die für den Wohnsicht örtlich zuständig ist:
- Bezirkshauptmannschaft
- Landespolizeidirektion